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Leistungsbild Wertermittlungen

Beratung beim Grundstückserwerb

Besichtigung der Örtlichkeit und Abklärung der planungsrechtlichen Voraussetzungen

Beurteilung der Lage

Beurteilung des Baugrundes

Überprüfung des aktuellen Standes der Erschließung

Feststellung des Verkehrswertes (Verkehrswertermittlung)

 

Beratung beim Immobilienerwerb

Überprüfung der Qualität einer zu kaufenden Immobilie

Notwendige Sanierungsmaßnahmen

Überprüfung des aktuellen Standes der Erschließung

Abklärung evtl. Auflagen, Beschränkungen

Erweiterungsmöglichkeiten

Abklärung des Planungsrechts

 

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für:

Unbebaute Grundstücke

Bebaute Grundstücke

Mehrfamilienhäuser, Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser, Eigentumswohnungen, Freizeit- und Ferienobjekte, Büro- und Geschäftshäuser, Industriegrundstücke  sowie Mietwertgutachten.

 

 

Wer vor der Entscheidung steht ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, sollte sich im Klaren sein, dass es vielleicht die größte Investition des Lebens ist.

Aus der Erfahrung hat sich erbeben, dass die Kosten für einen Sachverständigen im Vorfeld eines Kaufes sehr hoch erscheinen, letztendlich aber in Relation zur Gesamtinvestition nur einen geringen Bruchteil ausmachen.

Eine fachliche und qualifizierte Beratung durch einen Sachverständigen kann die Risiken minimieren.

Die oftmals überzogenen Kaufpreisforderungen können durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens neutral beurteilt werden und sind ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Kaufpreisverhandlung.

Ich darf hervorheben, dass ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und spezieller überregionaler Tätigkeiten besondere Erfahrungen in der Bewertung von Industrie- und Gewerbeobjekten erworben habe. Auch die Bewertung von Risikopotentialen wie Altlastenbelastungen oder vergleichbar, die bei Industrie- und Gewerbegrundstücken oftmals Risiken bergen und zu hohen Folgekosten führen können, gehören in meinen Bewertungsbereich

Eine Verkehrswertermittlung ist nicht nur für den Kauf einer Immobilie wichtig, sondern es gibt noch viele weitere Anlässe:

Abfindungen,

Aufteilung von MFH in Wohneigentum,

Beleihungszwecke,

Betriebsveräußerungen, -übertragungen,

Ehe- und Scheidungsregelungen,

Erbengemeinschaften,

Erbschafts-, Schenkungsfälle,

Kauf, Verkauf von Grundstücken,

Kauf, Verkauf auf Rentenbasis,

Sanierungsbewertungen,

Zugewinnausgleich,

Zwangsversteigerungen.

Im Zeitraum von 1996 – 2013 sind ca. 1.000 Gutachten erstellt worden. Auftraggeber waren Privatleute, Kommunen, Gerichte, Banken, Versicherungen, Unternehmen.

Die Gutachten wurden in der gesamten Bundesrepublik aufgenommen. Aufgrund datenschutzrechtlicher Belange dürfen wir keine namentlichen Referenzen nennen.

 

sebastian meuser bausachverständiger
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