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Feststellungsprotokolle

In den letzten Jahren sind Beweissicherungsgutachten bzw. Feststellungsprotokolle immer häufiger erstellt worden um den momentanen Zustand bestehender Gebäude oder Freiflächen vor Beginn oder während einer Baumaßnahme zu dokumentieren um eventuellen Irritationen oder unbegründeten Schadensersatzansprüchen vorzubeugen.

Beide Seiten, sowohl die Eigentümer oder Bewohner der bestehenden Nachbarobjekte, als auch die Bauherrschaft und die Beteiligten mit der Ausführung betrauten Firmen profitieren von eine neutralen und unabhängigen Dokumentation des Bestandes und eventueller bereits vorhandener Schäden.

Der leider bestehende Umstand des Mietnomadismus oder des nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit überlassenem Wohnungseigentums hat in den letzten Jahren zu vielen Rechtstreiten geführt.

Auch hier führe ich die Beweissicherung im Auftrag von Eigentümer, Gerichten und Verwaltungen durch.

Hier einige wenige Beispiele, wie die Realität aussehen kann:

 

sebastian meuser bausachverständiger
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